Rechtsvorschriften
Ausnahmeregelungen
Eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladung ist erforderlich ab: 16,50 x 2,55 x 4,00 x 44.000 kg.
Bei einem Kraftfahrzeug mit Anhänger ist eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen ab folgenden Maßen erforderlich: 18,75 × 2,55 × 4,00 × 44.000 kg.
Für ein einzelnes Fahrzeug ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn die Gesamtlänge mehr als zwölf Meter beträgt.
In Belgien gibt es verschiedene Arten von Ausnahmegenehmigungen. In der nachstehenden Übersicht sind die verschiedenen Arten von Ausnahmegenehmigungen mit den entsprechenden Höchstabmessungen und der Gültigkeitsdauer aufgeführt.
Ganz Belgien:
Eine „Ganz Belgien“-Ausnahmegenehmigung kann, wie der Name schon sagt, in ganz Belgien genutzt werden.
Autobahnnetze
In Belgien dürfen die Autobahnen mit einem Gesamtgewicht von maximal 44.000 kg und einer Höhe von maximal 4,30 befahren werden.
Netzwerk 90 oder 120:
In Belgien werden Netzwerkausnahmegenehmigungen gewährt. In Belgien wurden Netzstrecken festgelegt, auf denen ein Transport mit einer „Netz 90“- oder „Netz 120“-Ausnahmegenehmigung fahren darf. Die Routen führen durch ganz Belgien und umfassen beispielsweise die Häfen in Antwerpen und Zeebrügge.
Transportweg:
Eine Ausnahmegenehmigung für den Transportweg kann beantragt werden, wenn die Transportabmessungen die oben genannten Maße überschreiten oder wenn der Endbestimmungsort nicht zum Netz gehört.
Netzwerk-Armaturen:
Neben den oben genannten Ausnahmeregelungen gibt es in Belgien auch die „Netwerk-Kran“-Ausnahmeregelung für den Transport von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
Dieses belgische Kran-Netzwerk gilt ausschließlich für Mobilkrane mit 9 Achsen. Für Mobilkrane mit bis zu 8 Achsen muss die 90-Tonnen-Route genutzt werden.
Begleitungen
In Bezug auf die Transportbegleitung kann das nachstehende Schema zugrunde gelegt werden.
Bitte beachten Sie: Die Vorschriften für die Begleitung von Sondertransporten unterscheiden sich zwischen Flandern und Wallonien.
Fahrverbote
In der folgenden Übersicht sind die in Belgien geltenden Fahrverbote aufgeführt.
An den Tagen vor einem Feiertag sind alle Sondertransporte von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr am Feiertag selbst verboten. Darüber hinaus sind alle Sondertransporte von Samstag 12:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr verboten.
Bei Schneefall, Regen oder Nebel, wodurch die Sichtweite auf weniger als 200 Meter eingeschränkt ist, darf ein Sondertransport nicht fahren. Bei Eis oder Schnee auf der Straße gilt zudem ein Fahrverbot für Sondertransporte.
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