Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften in Schweden

Ausnahmeregelungen

In Schweden ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn ein Transport breiter als 3,50 Meter oder höher als 4,50 Meter ist. Auch bei einer Länge von mindestens 30 Metern ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ist der Transport länger als 24 Meter und wird zudem mindestens eine weitere gesetzlich zulässige Abmessung überschritten, ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Was das Gewicht betrifft, ist ab 42.000 kg bzw. 48.000 kg eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bei einem fünfachsigen Fahrzeugzug ist ab 42.000 kg eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Besteht ein Fahrzeugzug aus sechs oder mehr Achsen, ist ab 48.000 kg eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

In Schweden gibt es keine langfristigen Ausnahmegenehmigungen. Es werden lediglich Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Strecken mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten erteilt.

Begleitungen

In Schweden gibt es neben der regulären Transportbegleitung auch die VTL-Begleitung. VTL steht für „Vägtransportledare“ und kann als Ersatz für die Polizei angesehen werden. In der folgenden Tabelle, in der horizontal die Längenmaße und vertikal die Breitenmaße aufgeführt sind, ist dargestellt, bei welchen Abmessungen eine Begleitfahrt und/oder VTL vorgeschrieben ist.

≤ 30,00
30,01 – 35,00
≥ 35,00
3,10 – 3,50
1*
1
1 und 2 VTL
3,51 – 4,50
1
2
1 und 2 VTL
≥ 4,51
1 und 2 VTL
2 und 2 VTL
2 und 2 VTL

*Gilt nur außerhalb der Autobahn.