Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften in Norwegen
Ausnahmeregelungen
In Norwegen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn die folgenden Abmessungen überschritten werden: 20,00 x 3,25 x 4,50 x 50 t.
In Norwegen gibt es keine langfristigen Ausnahmegenehmigungen. Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Strecken werden ausschließlich mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat erteilt.
Begleitungen
Ab einer Breite von drei Metern und/oder einer Länge von 23,50 Metern ist in Norwegen mindestens ein Begleiter vorgeschrieben. Die genaue Anzahl der Begleitpersonen ist im Voraus nicht bekannt und wird von den Behörden bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung festgelegt.
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