Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften in der Schweiz

Ausnahmeregelungen

Für eine Sattelzugmaschine mit Auflieger ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn die folgenden Abmessungen überschritten werden: 16,50 x 2,55 x 4,20 x 40.000 kg.

Für einen Lkw mit Anhänger ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn folgende Abmessungen überschritten werden: 18,75 x 2,55 x 4,20 x 40.000 kg.

In der Schweiz wird zwischen zwei Arten von Ausnahmegenehmigungen unterschieden: einer Jahresausnahmegenehmigung und einer einmaligen Ausnahmegenehmigung. Die maximalen Abmessungen einer Jahresausnahmegenehmigung betragen 30,00 x 3,00 x 4,00 x 40.000 kg.

Begleitungen

In der Schweiz wird zwischen zwei Arten von Transportbegleitung unterschieden: der privaten Transportbegleitung und der ATB-Begleitung. Bei der ATB-Begleitung ist in bestimmten Kantonen eine polizeiliche Begleitung vorgeschrieben.
Die nachstehende Tabelle gibt an, wann eine Begleitung vorgeschrieben ist. Die vorgeschriebene Begleitung hängt von der Breite und Länge des Transports ab.

Art der Überschreitung
Abmessungen, einschließlich Ladung
Einzelbetreuung
ATB-Begleitung oder polizeiliche Begleitung
Breite
3,51 – 3,80
1
≥ 3,80
1
≥ 3,30 in Kombination mit einer Länge von ≥ 25,00
1
Länge
30,00 – 35,00
1
≥ 35,00
1
≥ 30,00 in Kombination mit einer Breite von ≥ 3,60
1
Überhang vorne
≥ 5,00
1
Hecküberhang
≥ 8,00
1