Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften in den Niederlanden

Ausnahmeregelungen

Eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen ist erforderlich ab: 22,00 × 3,00 × 4,00 × 50.000 kg.

In den Niederlanden wird zwischen einer langfristigen Ausnahmegenehmigung und einer einmaligen Ausnahmegenehmigung unterschieden.

Langfristige Ausnahmegenehmigung:
Eine langfristige Ausnahmegenehmigung kann für das Kennzeichen eines Zugfahrzeugs oder eines Aufliegers beantragt werden. Die langfristige Ausnahmegenehmigung ist in den Niederlanden ein Jahr lang gültig. Die maximalen Abmessungen betragen:

  • Zugmaschine: 22,00 × 3,50 × 4,25 × 50.000 kg.
  • Auflieger: 27,50 × 3,50 × 4,25 × 100.000 kg.

Bei einer langfristigen Ausnahmegenehmigung hängen die maximalen Abmessungen von den technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs ab.

Einmalige Ausnahmegenehmigung:
Wenn eine langfristige Ausnahmegenehmigung nicht ausreicht, kann eine einmalige Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Eine einmalige Ausnahmegenehmigung ist mindestens vier und höchstens zwölf Wochen gültig.

Begleitungen

Was die Vorschriften zur Transportbegleitung betrifft, wird in den Niederlanden zwischen dem untergeordneten Straßennetz und dem übergeordneten Straßennetz unterschieden.

Im Großen und Ganzen können die folgenden Schemata als Richtschnur dienen:

Onderliggend wegennet:

Länge (m)
Breite (m)
Masse (kg)
Anzahl der Begleitpersonen
22,00 – 27,50
3,00 – 3,50
-
27,51 – 32,00
3,51 – 4,00
-
1
32,01 – 50,00
4,01 – 4,50
-
2
≥ 50,01
≥ 5,01
≥ 100.000
2

Bovenliggend wegennet; autosnelwegen, inclusief N2, N3, N7, N15, N57 (Rotterdam – Brielle):

Länge (m)
Breite (m)
Masse (kg)
Anzahl der Begleitpersonen
22,00 – 40,00
3,00 – 4,00
-
40,01 – 50,00
4,01 – 4,50
-
1
4,51 – 5,00
-
2
≥ 50,00
≥ 5,01
≥ 100.000
2

Selbstfahrende Arbeitsgeräte

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie beispielsweise Mobilkrane, gelten andere Vorschriften. In diesem Fall ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn:

Breite >: 3,00 m.
Länge >: 20,00 m.
Achslast >: 12.000 kg.
Gesamt >: 60.000 kg.

Fahrzeiten

Auch hinsichtlich der Fahrzeiten wird zwischen dem übergeordneten und dem untergeordneten Straßennetz unterschieden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Fahrzeiten. Was die Samstage und Sonntage betrifft, gelten grundsätzlich keine Einschränkungen, jedoch ist die Empfehlung der Straßenverkehrsbehörde maßgebend.

Onderliggend wegennet:

Länge (m)
Breite (m)
Masse (kg)
Fahrzeiten
40,01 – 50,00
10:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 06:00 Uhr
≥ 50,00
20:00 – 06:00
4,01 – 4,50
10:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 06:00 Uhr
4,51 – 5,00
20:00 – 06:00
≥ 5,00
22:00 – 06:00
-
≥ 100.000
10:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 06:00 Uhr

Bovenliggend wegennet:

Länge (m)
Breite (m)
Masse (kg)
Fahrzeiten
40,01 – 50,00
10:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 06:00 Uhr
≥ 50,00
20:00 – 06:00
4,01 – 4,50
10:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 06:00 Uhr
4,51 – 5,00
20:00 – 06:00
≥ 5,00
22:00 – 06:00
-
≥ 100.000
10:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 06:00 Uhr