Rechtsvorschriften
Ausnahmeregelungen
Eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladung ist erforderlich ab: 16,50 x 2,55 x 4,00 x 44.000 kg.
Bei einem Kraftfahrzeug mit Anhänger ist eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen ab folgenden Maßen erforderlich: 18,75 × 2,55 × 4,00 × 44.000 kg.
In Frankreich gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, was Ausnahmegenehmigungen betrifft. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Ausnahmegenehmigungen.
Für die Standardausnahmegenehmigungen der Kategorien 1 und 2 ist ein Fahrplan vorgeschrieben. Auf diesen Streckenkarten sind die zum jeweiligen Netz gehörenden Strecken eingezeichnet. Eine Netzwerkkarte können Sie bei NL Exceptioneel bestellen.
Neben einer CAT-Genehmigung ist es in Frankreich auch möglich, eine lokale Genehmigung für eine bestimmte Strecke zu beantragen oder eine sogenannte Anschlussgenehmigung, die an das CAT-2-Netz anschließt.
Begleitungen
Was die Begleitungen betrifft, kann für Frankreich das nachstehende Schema zugrunde gelegt werden. Ist das Feld grau hinterlegt und enthält keinen Text, bedeutet dies, dass diese Maße in der oben genannten Kategorie nicht gelten. Zur Veranschaulichung ein Beispiel. Eine CAT-1-Ausnahmegenehmigung hat eine maximale Länge von zwanzig Metern; das bedeutet, dass für eine CAT-1-Ausnahmegenehmigung nur der erste Abschnitt gilt.
Guidage
Guidage steht für die Begleitung durch private Begleiter auf gelben Motorrädern. Sollten keine Begleitfahrer zur Verfügung stehen, kann die Polizei den Transport begleiten. Es kann auch vorkommen, dass aufgrund der Ausnahmegenehmigung eine polizeiliche Begleitung vorgeschrieben wird.
Fahrzeiten
Die Fahrzeiten können in Frankreich je nach Departement und Autobahn variieren. In ganz Frankreich gilt für Sondertransporte ein Fahrverbot von Samstag bzw. dem Tag vor einem Feiertag, 12:00 Uhr, bis einschließlich Montag bzw. dem Tag nach einem Feiertag, 06:00 Uhr. Bei Schneefall, Glatteis oder schlechter Sicht ist das Fahren verboten.
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