Rechtsvorschriften
Ausnahmeregelungen
Ob in Dänemark eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, hängt von den Abmessungen der Ladung und den technischen Möglichkeiten des Fahrzeugzugs ab. Nachstehend finden Sie eine Übersicht.
Begleitungen
Wenn ein Sondertransport in Dänemark länger als 30 Meter ist, ist eine Transportbegleitung vorgeschrieben. Was die Breite betrifft, gilt, dass ab 3,65 Metern eine Transportbegleitung auf dem untergeordneten Straßennetz und ab 4,00 Metern auf Autobahnen vorgeschrieben ist.
Fahrverbote
In Dänemark gelten je nach Region unterschiedliche Fahrverbote. Für weitere Informationen zu Fahrverboten in Dänemark wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Ausnahmegenehmigungen.
Spiegelpflicht
Der Fahrer muss während des Transports über Spiegel oder ein zugelassenes Kamerasystem eine ausreichende Sicht nach hinten entlang der Ladung haben. Ist dies nicht möglich und kann der Fahrer nicht an der Ladung vorbei sehen, kann gemäß den dänischen Vorschriften eine Begleitperson vorgeschrieben sein.
Klassifizierungssystem
Dänemark wendet ein Klassifizierungssystem für Sondertransporte an. Eine Klassifizierung ist erforderlich, wenn die Standardabmessungen oder -gewichte überschritten werden. Die Einstufung legt fest, welche Genehmigung erforderlich ist und welche Bedingungen gelten, wie beispielsweise Routenbeschränkungen, Fahrzeiten und eine eventuelle Begleitfahrzeugpflicht. Je höher die Einstufung, desto strenger sind die Anforderungen an den Transport.
Länderauswahl
