Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften in Dänemark

Ausnahmeregelungen

Ob in Dänemark eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, hängt von den Abmessungen der Ladung und den technischen Möglichkeiten des Fahrzeugzugs ab. Nachstehend finden Sie eine Übersicht.

Kombination
Ausnahmegenehmigung erforderlich ab
Zugfahrzeug mit Standardanhänger
16,50 × 3,30 × 4,10 × 40.000 kg
Zugmaschine mit Schiebeanhänger ohne Lenkachsen
22,00 × 3,30 × 4,10 × 40.000 kg
Zugmaschinen mit Schiebeanhänger mit Lenkachsen
30,00 × 3,30 × 4,10 × 40.000 kg
Lkw und Anhänger
18,75 × 3,30 × 4,10 × 40.000 kg

Begleitungen

Wenn ein Sondertransport in Dänemark länger als 30 Meter ist, ist eine Transportbegleitung vorgeschrieben. Was die Breite betrifft, gilt, dass ab 3,65 Metern eine Transportbegleitung auf dem untergeordneten Straßennetz und ab 4,00 Metern auf Autobahnen vorgeschrieben ist.

Fahrverbote

In Dänemark gelten je nach Region unterschiedliche Fahrverbote. Für weitere Informationen zu Fahrverboten in Dänemark wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Ausnahmegenehmigungen.

Spiegelpflicht

Der Fahrer muss während des Transports über Spiegel oder ein zugelassenes Kamerasystem eine ausreichende Sicht nach hinten entlang der Ladung haben. Ist dies nicht möglich und kann der Fahrer nicht an der Ladung vorbei sehen, kann gemäß den dänischen Vorschriften eine Begleitperson vorgeschrieben sein.

Klassifizierungssystem

Dänemark wendet ein Klassifizierungssystem für Sondertransporte an. Eine Klassifizierung ist erforderlich, wenn die Standardabmessungen oder -gewichte überschritten werden. Die Einstufung legt fest, welche Genehmigung erforderlich ist und welche Bedingungen gelten, wie beispielsweise Routenbeschränkungen, Fahrzeiten und eine eventuelle Begleitfahrzeugpflicht. Je höher die Einstufung, desto strenger sind die Anforderungen an den Transport.