Rechtsvorschriften
Ausnahmeregelungen
Eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen ist erforderlich ab:
16,50 × 2,55 × 4,00 × 42.000 kg, mit fünf Achsen.
16,50 × 2,55 × 4,00 × 48.000 kg, mit sechs Achsen
Bei einem Kraftfahrzeug mit Anhänger ist ab einer Länge von 18,75 Metern in Verbindung mit den oben genannten Abmessungen und Achsanordnungen eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen erforderlich.
In Tschechien ist es nur möglich, eine einmalige Ausnahmegenehmigung unterwegs zu beantragen.
Begleitungen
Die Anzahl der Transportbegleiter wird in Tschechien anhand der Transportmaße festgelegt. In der folgenden Tabelle ist die vorgeschriebene Anzahl der Begleiter aufgeführt:
Länderauswahl
