Rechtsvorschriften
Ausnahmeregelungen
Eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen ist erforderlich ab: 16,50 x 2,55 x 4,00 x 40.000 kg.
Bei einem Kraftfahrzeug mit Anhänger ist eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladung ab folgenden Maßen erforderlich: 18,75 × 2,55 × 4,00 × 40.000 kg.
Was Ausnahmegenehmigungen betrifft, wird in Deutschland nach Paragraphen unterschieden.
Wenn das Fahrzeug die gesetzlich zulässigen Höchstmaße einhält, die Ladung jedoch zu lang, zu hoch oder zu breit ist, ist in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) erforderlich.
Wenn ein Fahrzeug die zulässigen Höchstmaße und/oder -gewichte überschreitet, ist sowohl eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO als auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 und § 46 StVZO erforderlich.
Eine §70-Genehmigung ist eine Fahrzeugzulassung für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, mit denen die gesetzlich festgelegten Höchstmaße überschritten werden dürfen. Grundlage für die Erteilung einer §70-Genehmigung ist ein TÜV-Gutachten. In einem TÜV-Gutachten sind die technischen Daten des Fahrzeugzuges aufgeführt. Häufig wird ein TÜV-Gutachten beim Kauf eines neuen Aufliegers ausgestellt; Sie können sich hierfür auch an NL Exceptioneel wenden.
Auf der Grundlage von § 70 kann eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 ist eine einmalige Ausnahmegenehmigung, die höchstens drei Monate gültig ist.
Der Preis für eine deutsche Ausnahmegenehmigung gemäß § 29 wird auf der Grundlage von sieben verschiedenen Faktoren festgelegt. Nicht alle diese Faktoren lassen sich im Voraus bestimmen. Für einen unverbindlichen Richtpreis für Ihre Genehmigung wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Ausnahmegenehmigungen.
Im Bereich der deutschen Ausnahmegenehmigungen arbeiten wir eng mit unserer deutschen Schwesterfirma zusammen. Auf diese Weise können wir das innerhalb der NL Exceptioneel-Gruppe vorhandene Wissen über das deutsche Straßennetz optimal nutzen. Auch bei der Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden ist die gegenseitige Zusammenarbeit von großer Bedeutung.
Begleitungen
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Vorschriften zur Transportbegleitung. Ob und in welcher Form eine Transportbegleitung erforderlich ist, hängt davon ab, was in der Ausnahmegenehmigung vorgeschrieben ist. Diese Vorschriften können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die Vorschriften hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise den Abmessungen des Transports oder eventuellen Straßenbauarbeiten.
In Deutschland gibt es verschiedene Stufen bei der Transportbegleitung. So können in einer Ausnahmegenehmigung BF2, BF3, BF4 oder die Hilfepolizei vorgeschrieben werden.
Unser Schwesterunternehmen in Deutschland verfügt sowohl über BF2-, BF3- als auch BF4-Fahrzeuge und kann darüber hinaus HiPo-Einsätze (Hilfepolizei) sowie Polizeibegleitung organisieren. Auch einige niederländische NL-Exceptioneel-Begleiter sind dafür ausgebildet, in Deutschland als BF2 oder BF3 Begleitdienste zu leisten.
Fahrzeiten
In Deutschland werden die Lenkzeiten für Sondertransporte in der Ausnahmegenehmigung festgelegt. Die Lenkzeiten können je nach Bundesland variieren.
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