Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften in Polen

Ausnahmeregelungen

Eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen ist erforderlich ab: 16,50 x 2,55 x 4,00 x 40.000 kg.

Bei einem Kraftfahrzeug mit Anhänger ist eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladung ab folgenden Maßen erforderlich: 18,75 × 2,55 × 4,00 × 40.000 kg.

Kategorie
Maximale Abmessungen
Zugelassene Straßen
Gültigkeit
I.
Breitenausnahmegenehmigung bis zu einer Breite von 3,50
Alle öffentlichen Straßen
12 Monate
II.
23,00 × 3,20 und 4,30 Breite × 40.000 kg; 1 Begleitfahrzeug erforderlich.
Alle öffentlichen Straßen
1, 6, 12 oder 24 Monate
III.
Anhänger ohne gelenkte Achsen: 23,00 × 3,40 × 4,30 × 40.000 kg.

Anhänger mit gelenkten Achsen: 30,00 × 3,40 × 4,30 × 40.000 kg.

Nationalstraßen und Autobahnen
1, 6, 12 oder 24 Monate
IV.
Anhänger ohne gelenkte Achsen: 23,00 × 4,00 × 4,30 × 60.000 kg.

Anhänger mit gelenkten Achsen: 30,00 × 4,00 × 4,30 × 60.000 kg.

Alle öffentlichen Straßen
1, 6, 12 oder 24 Monate
V.
Sollten die vorstehenden Angaben nicht ausreichen.
Gemäß der Ausnahmegenehmigung.
14 Tage für eine Fahrt; 30 Tage für mehrere Fahrten.

Begleitungen

Was die Betreuung betrifft, gelten in Polen die nachstehend aufgeführten Rahmenbedingungen.

Abmessungen (L x B x H)
Maximale Masse
Anzahl der Begleitpersonen
≥ 23,00 × 3,20 × 4,50
60.000 kg
1
≥ 30,00 × 3,60 × 4,70
80.000 kg
2