Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften in Tschechien

Ausnahmeregelungen

Eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen ist erforderlich ab:

16,50 × 2,55 × 4,00 × 42.000 kg, mit fünf Achsen.
16,50 × 2,55 × 4,00 × 48.000 kg, mit sechs Achsen

Bei einem Kraftfahrzeug mit Anhänger ist ab einer Länge von 18,75 Metern in Verbindung mit den oben genannten Abmessungen und Achsanordnungen eine Ausnahmegenehmigung für unteilbare Ladungen erforderlich.

In Tschechien ist es nur möglich, eine einmalige Ausnahmegenehmigung unterwegs zu beantragen.

Begleitungen

Die Anzahl der Transportbegleiter wird in Tschechien anhand der Transportmaße festgelegt. In der folgenden Tabelle ist die vorgeschriebene Anzahl der Begleiter aufgeführt:

Abmessungen (L x B x H)
Maximale Masse
Anzahl der Begleitpersonen
Von 22,00 × 3,20 × 4,50 bis 29,50 × 3,95 × 5,50
59.999 kg
1
Von 29,50 × 3,95 × 5,50 bis 39,50 × 3,95 × 5,50
99.999 kg
2
≥ 39,50 × 3,95 × 5,50
≥ 100.000 kg
3